Frank Ehrsam

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§43 Bundesrechtsanwaltsverordnung: Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufs der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.

01

LÖSUNGEN FÜR
MANDANTEN

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02

LÖSUNGEN FÜR
KLIENTEN

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13.11.2025

Vom geliebten Feind zum respektierten Freund

Was hat eine Menage a Trois mit einem erfolgreichen Anwaltsauftrag zu tun? Was hat Komplex beim Anwalt, was es beim Psychologen nicht hat? Lassen Sie mich launig, teils ein wenig gallig Aufklärung betreiben, welche entscheidende Rolle der Mandant spielt, wenn es darum geht, ein Mandat erfolgreich zu machen.

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04.11.2025

Do not negotiate in German

Why Mark Twain should be considered if thinking about doing business in German if not a native speaker no matter the level of competence? Let me take you through the paces, lawyers order with a well-meant wink.

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